Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Car Atelier – Inhaber Stephan Herzog
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der Firma Car Atelier – Inhaber Stephan Herzog (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Auftraggeber können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Mit der Erteilung eines Auftrags, der Annahme eines Angebots oder der Übergabe des Fahrzeugs an Car Atelier gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die AGB sind jederzeit auf der Website www.car-atelier.de/agb einsehbar und liegen in den Geschäftsräumen aus.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach fachlichen Standards der Fahrzeugaufbereitung aus. Grundlage der Arbeit ist der individuell vereinbarte Auftrag. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanzgrad oder Oberflächenstruktur gelten als technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und sich fachkundiger Partnerbetriebe zu bedienen. Diese gelten als eigene Leistung, eine Offenlegung erfolgt nicht.
§ 3 Fahrzeugübernahme, Verwahrung und Probefahrten
Das Fahrzeug wird während der Bearbeitung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und auf dem Betriebsgelände verwahrt. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Brand, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Mitteilung über die Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen abzuholen. Danach kann eine Standgebühr von 15 € pro Tag berechnet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug zu Rangier-, Probe- und Überführungsfahrten zu bewegen. Diese sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
§ 4 Versicherung und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass für das übergebene Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und, soweit möglich, eine Kaskoversicherung. Auf Verlangen ist ein Nachweis zu erbringen. Leistet die Versicherung des Auftraggebers im Schadensfall nicht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht. Bekannte Vorschäden sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
§ 5 Foto- und Videodokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom übergebenen Fahrzeug Fotos und Videos vor, während und nach der Aufbereitung zu erstellen. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation, Qualitätssicherung und dürfen zu Werbe- und Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden. Kennzeichen oder andere personenbezogene Merkmale werden unkenntlich gemacht. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber hiermit einverstanden.
§ 6 Mängelanzeige und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Abholung schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate, bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 7 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug automatisch ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen (bei Verbrauchern 5 %, bei Unternehmern 9 % über dem Basiszinssatz). Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Einziehung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer das Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) am bearbeiteten Fahrzeug vor.
§ 8 Terminabsage und Ausfallpauschale
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von bis zu 75 % des vereinbarten Auftragswerts berechnen, sofern kein Ersatzauftrag ausgeführt werden kann. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen. Für Schäden an Sonderausstattungen, nachgerüsteten Teilen oder nicht serienmäßigen Oberflächen besteht keine Haftung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitere Informationen sind unter www.car-atelier.de/datenschutz abrufbar.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Koblenz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.