Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Car Atelier – Inhaber Stephan Herzog
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der Firma Car Atelier – Inhaber Stephan Herzog (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, soweit gesetzlich zulässig, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Mit Erteilung eines Auftrags, Annahme eines Angebots oder Übergabe des Fahrzeugs an den Auftragnehmer gelten diese AGB als vereinbart. Die AGB sind jederzeit in den Geschäftsräumen einsehbar und unter
www.car-atelier.de/agb
abrufbar.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt der professionellen Fahrzeugaufbereitung.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist der individuell vereinbarte Auftrag.
(3) Technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Glanzgrad, Oberflächenstruktur oder Materialbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen sowie fachkundige Partnerbetriebe einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistung verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Fahrzeugübernahme, Verwahrung und Nutzung
(1) Das Fahrzeug wird während der Bearbeitung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und auf dem Betriebsgelände oder einem geeigneten Abstellort verwahrt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug zu Rangier-, Probe- oder Überführungsfahrten zu bewegen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
(3) Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb von drei Werktagen abzuholen. Danach kann eine Standgebühr von 15,00 € pro Kalendertag berechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist. Eine bestehende Kaskoversicherung wird empfohlen.
(2) Bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten, Nachrüstungen oder Sonderausstattungen sind vor Arbeitsbeginn ausdrücklich mitzuteilen.
(3) Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf nicht angezeigte Vorschäden oder besondere Materialeigenschaften zurückzuführen sind, sofern ihn kein Verschulden trifft.
§ 5 Foto- und Videodokumentation
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken Foto- und Videoaufnahmen des Fahrzeugs anzufertigen.
(2) Eine Verwendung zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerruflicher Einwilligung des Auftraggebers.
(3) Personenbezogene Merkmale, insbesondere Kennzeichen, werden bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
§ 6 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt:
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abholung anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Einschränkung.
(4) Der Auftragnehmer ist im Falle eines Mangels zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 7 Zahlung, Fälligkeit und Zurückbehaltungsrecht
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Nach Eintritt des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen:
gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte
gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte
über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Auftragnehmer das Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.
§ 8 Terminabsage und Ausfallentschädigung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallentschädigung von bis zu 60 % des vereinbarten Auftragswerts zu verlangen, sofern kein Ersatzauftrag ausgeführt werden kann.
(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter
www.car-atelier.de/datenschutz
zu entnehmen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Verträge mit Unternehmern ist Gerichtsstand Koblenz.
(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.